Interview 4/2020

„Wenn man sich zu Provenienzforschung entschließt, dann wird man auch fündig"

Pia Schölnberger, Administrative Leiterin der Kommission für Provenienzforschung im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, im Gespräch über die Entstehung des Kunstrückgabegesetzes in Österreich und die Arbeit der Kommission.
Was sind die Aufgaben der Kommission und auf welch er Grundlage arbeitet sie?
Die Kommission für Provenienzforschung wurde 1998 gegründet. Im Zuge der Egon-Schiele-Ausstellung des Leopold Museum 1997 im MOMA, New York, sind kurz vor dem Ausstellungsabbau zwei Gemälde mit dem Argument, es handle sich um „Nazi-Raubkunst", beschlagnahmt worden. Dieses Ereignis löste eine weltweite Debatte in Bezug auf Provenienzen von Kunstwerken aus. In Österreich, einem der zwei wichtigsten Täterländer im Nationalsozialismus, wurde die Frage nach dem Umgang mit diesen Werken besonders diskutiert. Bereits im Februar 1998 beschloss die damals zuständige Ministerin, dass die Bestände der Bundesmuseen systematisch auf ihre Provenienzen in Bezug auf nationalsozialistische Entziehungen untersucht werden sollten. Im Dezember 1998 wurde als gesetzliche Grundlage das Kunstrückgabegesetz verabschiedet. Zeitgleich wurden in Washington bei der berühmt gewordenen Con ference on Holocaust Era Assets die Washington Principles erlassen: Über 40 Unterzeichnerländer bekannten sich dazu, die Bestände ihrer Museen zu erforschen und zu überprüfen und „fair and just solutions" hinsichtlich etwaiger Restitutionen zu finden. Das österreichische Kunstrückgabegesetz hat sich nun in der Rückschau nach über 20 Jahren als die wohl effektivste Umsetzung der Washington Principles erwiesen.
 
Inwiefern ist das Gesetz in Österreich besonders?
Weltweit einzigartig ist, dass sich ein Staat freiwillig selbst verpflichtet, die Bestände in Staatsbesitz zu überprüfen und Werke, die als NS-verfolgungsbedingt entzogen klassifiziert werden, zu restituieren. Grundsatz ist, dass das Objekt selbst restituiert wird, also keine Regelungen in Form von Vergleichen oder Entschädigungen getroffen werden. Das Gesetz hat geregelt, dass ein unabhängiger Kunstrückgabebeirat den zuständigen Minister/die zuständige Ministerin dahingehend berät, ob ein als bedenklich eingestuftes Objekt aus einer Bundessammlung zu restituieren ist oder nicht. Der Beschluss des Beirats ist somit eine Empfehlung an das für das Bundesmuseum zuständige Ministerium.
Die Mitglieder der Kommission für Provenienforschung wiederum, also die Provenienzforschenden, die diese Sammlungen hinsichtlich ihrer Erwerbungen überprüfen und die für den Beirat grundlegenden Sachverhaltsdarstellungen verfassen, sind in der Regel Historiker*innen, Kunsthistoriker*innen, auch Politolo*innen - wir sind hier in der interdisziplinären angewandten Forschung. Wichtig ist, zu betonen, dass trotz des Gesetzestitels „Kunstrückgabegesetz" nicht nur Kunstwerke im engeren Sinne hiervon betroffen sind, sondern es werden sämtliche Objekte geprüft, die im Eigentum des Bundes stehen. Somit sind zum Beispiel auch technische Objekte, volkskundliche Objekte oder Alltagsgegenstände, wenn sie sich im Inventar einer Bundessammlung finden, zu untersuchen.
 
Zum Vergleich: Wie ist der Umgang mit Provenienzforschung in anderen europäischen Ländern?
In Deutschland beispielsweise gibt es aufgrund der föderalistischen Struktur sicherlich komplexere Besitz- und Eigentumsverhältnisse. Die wenigsten Museen stehen dort im Eigentum des Bundes. Eine mit dem Kunstrückgabegesetz exakt vergleichbare Struktur gibt es international nicht. Kommissionen in anderen Ländern arbeiten mehrheitlich in antragsbasierten Verfahren, das bedeutet, dass die Nachfahren geschädigter Familien einen Antrag auf Restitution eines Objektes stellen (müssen). Die Strukturen, etwa in Frankreich, ändern sich derzeit allerdings auch in Richtung proaktiver Forschung, wie dies in Österreich der Fall ist: Gemäß dem Kunstrückgabegesetz sind alle Sammlungen des Bundes systematisch und proaktiv zu untersuchen. Auch die Frage der Naturalrestitution wird international unterschiedlich gehandhabt. Bei den fünf europäischen Kommissionen gibt es aber insgesamt auch viele Gemeinsamkeiten, weshalb sich diese 2019 zum Network of European Restitution Committees on Nazi-Looted Art zusammengeschlossen haben, das vor allem dem Wissens- und Erfahrungsaustausch und insgesamt der internationalen Vernetzung dient.
 
Es werden also Stück für Stück die Sammlungsbestände der Bundesmuseen durchgearbeitet. Wie geht man da vor?
Das genaue Vorgehen liegt im Ermessen der jeweiligen Provenienzforscherin oder des Provenienzforschers im Museum. Es liegt zum Beispiel nahe, zunächst einmal die Eingänge und Erwerbungen aus den kritischen Jahren von 1933/38 bis 1945 und dann der unmittelbaren Nachkriegsjahre zu prüfen. Sukzessive werden die weiteren Erwerbungsjahre bis herauf in die Gegenwart beforscht. Je nach Sammlung, je nach Quellenlage etwa im jeweiligen Hausarchiv werden dann weiterführende Recherchen angestellt, und der Fokus wird auf zusätzliche Quellen und Archive im In- und Ausland gelegt. Es ist auch ein großer Unterschied, ob es sich um ein Museum handelt, das es in den 1930er und 40er Jahren schon gegeben hat, wie etwa das Kunsthistorische Museum - oder das Volkskundemuseum Wien, oder ob es erst nach 1945 gegründet wurde, wie beispielsweise beim mumok der Fall. Bei ersteren ist die Quellenlage naturgemäß besser, da bereits das hauseigene Inventarbuch wertvolle Hinweise auf die Provenienz eines Objektes geben kann. Bei letzteren kommt man oft viel schwieriger an die Vorinformationen und muss auf Quellen und Primärliteratur außerhalb des jeweiligen Hauses zurückgreifen.
 
In den Bundesmuseen wurde vor 1998 also nicht gezielt Provenienzforschung betrieben?
Nein. Es konnte aber Teil der kuratorischen Arbeit sein. Die Kunstgeschichte hat zum Beispiel dann ein spezifisches Interesse an der Provenienz, wenn sie den Künstler als Urheber und ersten Eigentümer in den Blick nimmt. Somit steht der Künstler, die Künstlerin in der Provenienzkette, also der Liste an aufeinanderfolgenden Eigentümer*innen, an erster Stelle. Aber eine gezielte, systematische Provenienzforschung als solche hat es vor 1998 nicht gegeben. Natürlich ist das immer auch eine Ressourcenfrage, da es sich um einen sehr aufwendigen Prozess handelt. Aber es hat vor 1998 bereits Restitutionen gegeben. Es gab eine erste Welle von Restitutionen nach 1945. Die Geschädigten oder ihre Angehörigen haben sich – sehr häufig vom Ausland aus, wo sie im Zuge der Verfolgung im Nationalsozialismus Exil gefunden hatten - nach Ende des Krieges an die Museen gewandt. Gleichzeitig waren diese auch dazu angehalten, gemäß einer Verordnung entzogenes Vermögen, sogenannte „Arisierungen", bei den österreichischen Behörden anzumelden. Das wurde aber nicht vollständig seitens der Häuser erledigt, und es erwuchsen nicht immer Folgen aus den Meldungen.
Das Kunstrückgabegesetz befasst sich interessanter weise im ersten Paragraphen nicht mit der NS-Zeit selbst, sondern mit den Erwerbungen der Bundesmuseen nach 1945, wenn diese im Zuge eines Ausfuhrverfahrens getätigt wurden. Denn wenn geschädigte Eigentümer*innen damals die Objekte rückerstattet bekommen hatten, benötigten sie für die Ausfuhr für Objekte ins Ausland eine Erlaubnis des Bundesdenkmalamts, die in Absprache mit den Museen verweigert werden konnte. Familien – oder ihre Erbinnen und Erben – durften beispielsweise nur dann einen Teil der ihnen rückgestellten Objekte ausführen, wenn sie im Gegenzug Widmungen, Schenkungen, teilweise auch Verkäufe an die daran interessierten Häuser tätigten. 1998 hat sich der Gesetzgeber klar gegen dieses nach 1945 fortgesetzte Unrecht ausgesprochen. Es ist kaum ein Museum von diesen Zwangswidmungen ausgenommen.
 
Wenn die Provenienzforschung in einem Haus abgeschlossen ist und festgestellt wurde, dass Objekte unrechtmäßig in die Sammlung gekommen sind – was passiert dann im nächsten Schritt?
Die zuständige Provenienzforscherin oder der zuständige Provenienzforscher schreibt ein Dossier, das dann verschiedene Überprüfungsvorgänge durchläuft. Die Dossiers werden anschließend durch die wissenschaftliche Koordinatorin, seit April diesen Jahres Birgit Kirchmayr, für den Kunstrückgabebeirat freigegeben, der anhand dessen als unabhängige Instanz prüft, ob bzw. wie das Kunstrückgabegesetz anzuwenden ist. Seit 1998 wurden 95 Sitzungen des Kunstrückgabebeirates abgehalten und dort über 360 Beschlüsse gefasst. Diesen Empfehlungen, die sämtlich veröffentlicht sind, wurde bis dato immer vom zuständigen Bundesminister bzw. von der zuständigen Bundesministerin gefolgt.
 
Was geschieht nach der Provenienzforschung und der Restitutionsentscheidung durch die Republik?
Dann ist die nächste Herkulesaufgabe zu bewältigen: Zur Umsetzung der Restitutionsentscheidung durch den Bundesminister müssen die Erbinnen und Erben der früheren Eigentümer*innen gefunden werden. In einem Fall war die geschädigte Person sogar selbst noch am Leben, sie war 104 Jahre alt, dies ist jedoch heutzutage die absolute Ausnahm e. Die Erb*innensuche ist sehr komplex. Der Großteil der vom NS-Vermögensentzug betroffenen Menschen waren Jüdinnen und Juden - oder Personen, die als jüdisch verfolgt wurden. Familien wurden teilweise fast vollständig ausgelöscht oder retteten sich durch Flucht ins ausländische Exil. Es gibt oft Erb*innengruppen, die über die ganze Welt verstreut leben und gar nichts voneinander wissen. Die mit der Erbensuche betrauten Personen müssen hier äußerst sensibel vorgehen, um mit den Betroffenen in Kontakt zu treten und die Lage zu erklären. Wir sind hier auf die wertvolle Unterstützung durch die Israelitische Kultusgemeinde angewiesen, deren Restitutionsabteilung die Erb*innensuche für den Bund besorgt. Eine solche Recherche kann sich über viele Jahre ziehen. Bis eine Ausfolgung der Objekte erfolgen kann, sind also viele Fragen genealogischer wie erbrechtlicher Natur zu klären. Außerdem sind wir nicht nur mit einer Diaspora der verfolgten und vertriebenen Menschen konfrontiert, sondern auch mit einer Diaspora der Dinge. Verschiedene Objekte aus einer beschlagnahmten Sammlung konnten so in verschiedene Museen gelangen und tauchen mit der Provenienzforschung sukzessive auf. Deswegen kommt es vor, dass es binnen mehrerer Jahre mehrere Beschlüsse gibt, die auf denselben verfolgten Sammler zurückgehen. Es gibt also eine Reihe von Herausforderungen, dieses Herzugebende letztlich auch hergeben zu können.
 
2014 hat sich das Volkskundemuseum Wien in einer Selbstverpflichtung zur Provenienzforschung entschieden. Was ist das Besondere an dieser Konstellation?
Die Selbstverpflichtung und Selbstbindung des Museums ist ein herausragendes Beispiel. Denn das Volkskundemuseum ist kein Bundesmuseum gemäß Bundesmuseen-Gesetz und fällt damit nicht unter das Kunstrückgabegesetz. Die Empfehlungen des Kunstrückgabebeirats gehen im Fall des Volkskundemuseums nicht an ein Bundesministerium, sondern an den Verein für Volkskunde. Dieses Haus wendet sich nicht nur im Einzelfall, wie es bei Nicht-Bundesmuseen immer wieder vorkommt, an die Kommission bzw. an den Kunstrückgabebeirat, sondern betreibt wie die Sammlungen des Bundes systematisch und proaktiv Provenienzforschung. Seit diese proaktive Forschung in Verbindung mit der Selbstverpflichtung des Vereins für Volkskunde betrieben wird, gibt es kaum eine Beiratssitzung, in der nicht Fälle mit Bezug zu Objekten des Volkskundemuseums behandelt werden. Daran sieht man, was so eine Selbstverpflichtung nach sich zieht. Es ist kaum ein Haus nicht betroffen von diesen massiven Vermögenstransfers an Kunst- und Kulturgütern im Zusammenhang mit Enteignungen und Verfolgungen von Jüdinnen und Juden im Nationalsozialismus. Wenn man sich zu diesen Forschungen entschließt, dann wird man auch fündig. Das ist das interessante Ergebnis der Entwicklung mit dem Volkskundemuseum. Es waren eben nicht nur die großen Häuser und die Bundessammlungen, die im Nationalsozialismus mit beschlagnahmten Dingen gut bedacht wurden oder nach 1945 von den sogenannten Ausfuhrwidmungen profitierten
 
Wie thematisieren Museen Provenienzforschung und Restitution in ihren Ausstellungen?
Das ist sehr unterschiedlich, und die Kommission hat hier keine Vorgaben. Im Technischen Museum Wien beispielsweise gibt es eine eigene Dauerausstellung zu dem Thema, Inventarnummer 1938. Ziel ist, dass diese Ausstellung, die nachweislich enteignete Objekte zeigt, irgendwann keine Objekte mehr haben wird. Der Umgang im Volkskundemuseum ist ebenfalls herausragend. Es ist angesichts der umfassenden Sammlungen des Museums erstaunlich, dass gerade in der Schausammlung einige Objekte gezeigt wurden, die im Nationalsozialismus entzogen worden waren. Nach ihrer Restitution wurden sie nicht einfach durch andere Objekte ersetzt, sondern das Haus setzt sich stattdessen offensiv mit ihrem Nicht-mehr-da-Sein auseinander und thematisiert die dadurch entstandenen Leerstellen.
 
Was wurde bisher restituiert?
Der Beirat hat bisher Restitutionsempfehlungen für fast 60.000 Objekte gegeben. Der Großteil dieser immensen Zahl bezieht sich auf Bücher, der Rest besteht aus allen möglichen Arten von Objekten, wie sie in den vielfältigen Inventaren der Sammlungen des Bundes zu finden sind: Gemälde, Zeichnungen, Druckgrafiken, Möbel, volkskundliche und technische Objekte, Skulpturen, Objekte angewandter Kunst, Münzen, Medaillen, Fotografien, Musikalien. Es ist weiterhin kein Ende der Arbeit in Sicht.
 
Es gibt eine eigene Schriftenreihe der Kommission für Provenienzforschung. Welchen Stellenwert hat Öffentlichkeit für die Arbeit der Kommission?
Hier wird mittels verschiedentlich gestalteter Öffentlichkeits- und Publikationsarbeit die Tatsache zu kompensieren versucht, dass die Dossiers der Provenienzforschung, also die Entscheidungsgrundlagen für den Kunstrückgabebeirat, unveröffentlicht bleiben. Eine wichtige Einrichtung hierbei ist das Lexikon der Österreichischen Provenienzforschung, eine Online-Publikation, in der jährlich neue Beiträge veröffentlicht werden. Im Idealfall gibt es zu jedem Beschluss und Dossier einen Lexikoneintrag: zu den handelnden Personen, zu den verfolgten Kunstsammler*innen, aber auch zu den in den NS-Vermögensentzug involvierten Personen und Institutionen. Im Vordergrund steht hier der Wissenstransfer, jenseits juristischer Implikationen.
 
Was ist dir in deiner Arbeit besonders wichtig?
Es ist irritierend, dass mediale Aufmerksamkeit nur dann gegeben scheint, wenn ein besonders wertvolles Kunstwerk zur Restitution empfohlen wird. Dabei wird oft verkannt, dass die Provenienzforschung in Wirklichkeit diese Recherchen nicht nur durchführt um das Gesetz zu vollziehen, sondern auch um das Wissen um die vielen schrecklichen Schicksale, denen wir bei dieser Forschung begegnen, aus dem Vergessen wieder hervorzuholen. Vor kurzem beschloss der Kunstrückgabebeirat zum Beispiel, dass ein paar Hundert Wander- und Bergkarten aus der Österreichischen Nationalbibliothek zu restituieren sind. Diese Karten wurden von der Gestapo aus den Wohnungen deportierter Wiener und auch Triestiner Jüdinnen und Juden beschlagnahmt. Darum restituieren wir jetzt diese Karten. Aber wir können sie niemandem zurückgeben, weil es keine Namen gibt. Auf diesen Dingen finden sich keine Sammlerstempel oder andere Eigentümervermerke, es sind schlichte Gebrauchsgegenstände. Deshalb werden sie dem Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus zur Verwertung übergeben, und das Geld soll Shoah-Überlebenden oder deren Angehörige zugutekommen. Die Provenienzforscherin des Volkskundemuseums zum Beispiel hat die Geschichte des Wiener Antiquitätenhändlers Wilhelm Hernfeld geschrieben. Wilhelm Hernfeld musste seine Gewerbeberechtigung im hohen Alter zurücklegen, sein Geschäft wurde aufgelöst und er starb kurz darauf völlig mittellos in Wien. Niemand hätte sich an ihn erinnert. Jetzt gilt es, in jahrelanger Recherchearbeit herauszufinden, an wen die 15 volkskundlichen Stücke, die Hernfeld noch 1939 an das Volkskundemuseum übergeben hatte, auszufolgen sind, wer seine Erben sind. Das ist neben der Rückgabe von Objekten, die im Zuge oder in Folge von Verfolgung und Vertreibung an ein österreichisches Museum gelangt sind, eine wichtige Botschaft und Aufgabe der Provenienzforschung. Diese Personen würden sonst nirgendwo auftauchen, aber jetzt wird ihre Geschichte erzählt.
 
 
Pia Schölnberger ist Germanistin und Historikerin; nach Forschungen u. a. an der Universität Wien und für die NS-Gedenkstätte Hartheim war sie jahrelang als Provenienzforscherin im Auftrag der Kommission für Provenienzforschung an der Albertina tätig. 2017 wechselte sie in die Sektion Kunst und Kultur im Bundeskanzleramt, nunmehr Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport.
 
Das Volkskundemuseum Wien hat sich 2014 – als erstes privatrechtliches Museum in Österreich – entschieden, Provenienzforschung im Sinne des Kunstrückgabegesetzes durchzuführen und dabei eng mit der Kommission für Provenienzforschung zusammenzuarbeiten. Finanziert wird die Provenienzforschung überwiegend durch staatliche Förderungen, aber auch mit Eigenmitteln. Bisher wurde die Herkunft von rund 5.000 Objekten des Museums begutachtet und knapp 400 davon wurden an die rechtmäßigen Erben und Erbinnen zurückgegeben. Die Forschungen sind noch lange nicht abgeschlossen und werden in den nächsten Jahren weitergeführt.

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Informationen zur Provenienzforschung am Museum

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